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Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur Klärung des Begriffs des „gewöhnlich…

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Einblicke in die rechtlichen Herausforderungen bei internationalen Ehescheidungen

Der Fall zweier deutscher Staatsangehöriger, die sich in einem komplexen rechtlichen Dilemma befinden, wirft Fragen auf, nach welchem Recht ihre Ehescheidung abgewickelt werden soll.

Die Details des Sachverhalts

In dem vorliegenden Fall handelt es sich um zwei deutsche Staatsangehörige, die seit 1989 verheiratet sind. Nachdem sie zunächst in Berlin lebten, zogen sie 2017 nach Schweden, als der Ehemann dort an der Deutschen Botschaft in Stockholm arbeitete. Im September 2019 zogen sie dann nach Moskau, als der Ehemann an die Deutsche Botschaft dorthin versetzt wurde. Die Ehefrau reiste im Mai 2021 nach Berlin, um dort zu leben, während der Ehemann weiterhin in Moskau blieb. Im Juli 2021 reichte der Ehemann einen Scheidungsantrag ein, dem die Ehefrau widersprach, indem sie angab, dass die Trennung erst im Mai 2021 erfolgt sei.

Der bisherige Prozessverlauf und die Entscheidungen der Gerichte

Das Amtsgericht wies den Scheidungsantrag zunächst ab, da das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen war und keine Härtefallscheidungsgründe vorlagen. Das Kammergericht entschied jedoch, die Ehe nach russischem Recht zu scheiden, da keine Rechtswahl gemäß Rom III-VO erfolgt war. Es stellte fest, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Ehemanns in Moskau lag, während die Ehefrau erst im Mai 2021 dorthin zog, was weniger als ein Jahr vor der Anrufung des Gerichts war.

Die relevanten Rechtsvorschriften und deren Anwendung in diesem Fall

Gemäß Art. 8 Rom III-VO unterliegt die Ehescheidung dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Gerichtsanrufung ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Falls dies nicht zutrifft, gilt das Recht des Staates, in dem sie zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, vorausgesetzt dieser endete nicht vor einem Jahr vor der Gerichtsanrufung. Die Rechtsbeschwerde der Ehefrau zielt darauf ab, nach deutschem Recht geschieden zu werden und einen Versorgungsausgleich gemäß deutschen Vorschriften zu erhalten.

Die Argumentation für die Anwendung des russischen Sachrechts

Das Kammergericht entschied sich für die Anwendung russischen Rechts, da der gewöhnliche Aufenthalt des Ehemanns in Moskau lag und die Ehefrau erst im Mai 2021 dorthin zog. Gemäß Rom III-VO und der fehlenden Rechtswahl war das russische Sachrecht maßgeblich. Ein Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt, da kein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Die Rechtsbeschwerde der Ehefrau und ihre Forderung nach deutschem Sachrecht

Die Ehefrau legte eine Rechtsbeschwerde ein, um nach deutschem Recht geschieden zu werden und einen Versorgungsausgleich gemäß deutschen Gesetzen zu erhalten. Sie argumentiert, dass ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liege und somit deutsches Recht anzuwenden sei. Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde steht noch aus.

Die Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts bei internationalen Ehescheidungen

Der gewöhnliche Aufenthalt spielt eine entscheidende Rolle bei internationalen Ehescheidungen, da er das anwendbare Recht bestimmt. Die genaue Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß Rom III-VO kann komplex sein und erfordert eine sorgfältige Analyse der individuellen Umstände jedes Falls, um die richtige Rechtsgrundlage festzulegen.

Die Rolle des Versorgungsausgleichs und seine Bedingungen

Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Aspekt bei Ehescheidungen, der die finanziellen Ansprüche der Ehepartner regelt. Gemäß den deutschen Vorschriften kann ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, wenn ein Ehepartner während der Ehezeit Ansprüche bei einem inländischen Versorgungsträger erworben hat und die Durchführung des Ausgleichs angemessen erscheint.

Die Zuständigkeiten der Vorinstanzen und deren Beschlüsse

Sowohl das Amtsgericht als auch das Kammergericht haben in diesem Fall entscheidende Beschlüsse gefasst, die die Anwendung des Rechts und die Scheidung der Ehe betreffen. Die Rechtsbeschwerde der Ehefrau führt zu einer weiteren Prüfung und Entscheidung über die Anwendung des Rechts und die Durchführung eines Versorgungsausgleichs.

Die Schlussfolgerungen und offenen Fragen in diesem komplexen Fall

Insgesamt zeigt dieser komplexe Fall die Herausforderungen und Feinheiten bei internationalen Ehescheidungen auf. Die Bestimmung des anwendbaren Rechts, die Rolle des gewöhnlichen Aufenthalts und die Durchführung eines Versorgungsausgleichs sind entscheidende Aspekte, die sorgfältig geprüft und entschieden werden müssen, um gerechte und angemessene Ergebnisse für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Welche ethischen Überlegungen spielen bei internationalen Ehescheidungen eine Rolle? 🤔

Lieber Leser, inmitten der rechtlichen Komplexität internationaler Ehescheidungen tauchen auch ethische Fragen auf. Wie sollen ethische Prinzipien berücksichtigt werden, wenn es um die Anwendung von Recht und die Aufteilung von Vermögen geht? Welche Verantwortung tragen Gerichte, um faire Entscheidungen zu treffen und die Interessen aller Beteiligten zu wahren? Deine Meinung zu diesen ethischen Aspekten ist uns wichtig. Teile deine Gedanken in den Kommentaren mit! 💬✨

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