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Bundesgerichtshof entscheidet über die Unzulässigkeit von Vertragsstrafen und vertragsstrafenähnlichen Klauseln zu…

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Die juristische Auseinandersetzung um das Umgangsrecht und güterrechtliche Ansprüche vor dem BGH

Im vorliegenden Fall geht es um eine peruanische Staatsbürgerin, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet war und zwei Kinder hat. Nach der Scheidung werden güterrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Der Verlauf des Verfahrens

Im vorliegenden Fall geht es um eine peruanische Staatsbürgerin, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet war und zwei Kinder hat. Nach der Scheidung werden güterrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Die Antragstellerin fordert einen Zugewinnausgleich von 80.000 € und schließt mit dem Antragsgegner einen Vergleich über Zahlungen und Umgang mit den Kindern. Das Amtsgericht billigt den Vergleich, hebt die Entscheidung jedoch aufgrund fehlender Kindeswohlprüfung auf.

Die rechtliche Bewertung

Die Antragstellerin hält den Vergleich für nichtig und fordert die Fortsetzung des Verfahrens. Das Oberlandesgericht weist die Beschwerde zurück, doch die Antragstellerin setzt sich mit einer Rechtsbeschwerde weiter für ihre Ziele ein. Zwar kann nicht jeder Zusammenhang zwischen Vermögensfragen und Umgangsvereinbarungen grundsätzlich missbilligt werden, doch besteht stets die Gefahr, dass wirtschaftliche Interessen die Umgangsregelung beeinflussen und das Kindeswohl gefährden.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH bewertet die Verknüpfung von Zahlungen und Umgang kritisch, da sie das Kindeswohl gefährden könnte. Eine gerichtliche Kontrolle der Umgangsvereinbarung am Maßstab des Kindeswohls sei unerlässlich. Die Verknüpfung von Zahlungen und Umgang mit den Kindern wird als sittenwidrig angesehen, da sie den Umgang unter wirtschaftlichen Druck setzt und eine gerichtliche Kindeswohlkontrolle umgeht.

Schlussfolgerung

Die Sittenwidrigkeit einer solchen Verknüpfung wird betont, da das Kindeswohl nicht ausreichend geschützt ist, wenn Eltern Vermögensfragen und Umgangsregelungen verbinden. Der BGH zieht eine klare Linie, um sicherzustellen, dass das Umgangsrecht nicht kommerzialisiert wird und die Rechte der Kinder geschützt sind.

Auslandsbezug und abschließende Bewertung

Auch mit Blick auf den Auslandsbezug des Falls wird die Sittenwidrigkeit betont, da eine familiengerichtliche Kontrolle des Umgangs notwendig ist. Eine Verknüpfung von Zahlungen und Umgang wird kritisch betrachtet, da sie das Kindeswohl gefährden kann. Der BGH setzt sich eindeutig für die Rechte der Kinder ein und betont die Bedeutung einer gerichtlichen Kontrolle im Umgangsrecht.

Wie kannst du dazu beitragen, die Rechte von Kindern im Umgangsrecht zu schützen? 🌟

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