Verhandlungstermin am 11. Juli 2024 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 67/23 (Urheberrechtliche Zulässigkeit von Bildaufnahm…

Die rechtliche Auseinandersetzung um Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen
In dem aktuellen Rechtsstreit steht eine Verwertungsgesellschaft im visuellen Bereich der Beklagte, einem Buchverlag, gegenüber. Der Kern der Streitigkeit liegt in der Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen verschiedener Kunstinstallationen auf Bergehalden.
Die rechtliche Auseinandersetzung um Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen
In dem aktuellen Rechtsstreit stehen sich eine Verwertungsgesellschaft und ein Buchverlag gegenüber. Die Klägerin, eine Verwertungsgesellschaft im visuellen Bereich, wirft dem Beklagten vor, Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen auf Bergehalden ohne entsprechende Genehmigung veröffentlicht zu haben. Die Kernfrage dreht sich um die Verletzung der Urheberrechte an den Kunstwerken durch diese Luftbildaufnahmen. Die Klägerin argumentiert, dass die Panoramafreiheit in diesem Fall nicht greift und somit eine Verletzung der Urheberrechte vorliegt.
Die Klage der Verwertungsgesellschaft und die Argumentation
Die Klägerin, vertreten durch die Verwertungsgesellschaft, behauptet, dass die Veröffentlichung der Luftbildaufnahmen eine klare Verletzung der Urheberrechte darstellt. Sie argumentiert, dass die Luftbildaufnahmen nicht durch die Panoramafreiheit geschützt sind, da sie aus einer Perspektive aufgenommen wurden, die nicht von allgemein zugänglichen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus möglich gewesen wäre. Somit sieht die Klägerin die Rechte der Urheber verletzt und fordert Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Abmahnkosten.
Der bisherige Prozessverlauf und die Entscheidungen der Gerichte
Das Landgericht hat der Klage bereits stattgegeben, wobei der Schadensersatz in der Berufung herabgesetzt wurde. Das Berufungsgericht bestätigte die Verletzung des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts gemäß dem Urheberrechtsgesetz. Es stellte fest, dass die Luftbildaufnahmen als Werke im Sinne des Gesetzes anzusehen sind und somit das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht verletzt wurde. Die Schrankenregelung der Panoramafreiheit griff hier nicht.
Die Revision der Beklagten und ihre Argumentation
Die Beklagte setzt sich mit der zugelassenen Revision weiterhin gegen die Klage zur Wehr. Sie argumentiert, dass die Luftbildaufnahmen sehr wohl unter die Schrankenregelung der Panoramafreiheit fallen und somit keine Verletzung der Urheberrechte vorliegt. Die Perspektive, aus der die Aufnahmen gemacht wurden, sei nach Ansicht der Beklagten durch die gesetzlichen Regelungen abgedeckt und somit legal.
Die maßgeblichen Vorschriften des Urheberrechts und ihre Bedeutung
Die relevanten Vorschriften des Urheberrechts, insbesondere §2, §16, §17, §59 und §97 des Urheberrechtsgesetzes, spielen eine entscheidende Rolle in der rechtlichen Bewertung des Falls. Sie regeln das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie die Schrankenregelung der Panoramafreiheit. Die Auslegung und Anwendung dieser Gesetze sind entscheidend für den Ausgang des Rechtsstreits.
Fazit und Ausblick: Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Rechtsstreit?
Die Auseinandersetzung um die Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen auf Bergehalden wirft wichtige Fragen zum Urheberrecht und zur Panoramafreiheit auf. Der Ausgang dieses Verfahrens wird wegweisend sein für ähnliche Fälle in der Zukunft. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte letztendlich entscheiden werden und welche Auswirkungen dies auf die Nutzung von Luftbildaufnahmen im künstlerischen Kontext haben wird.
Welche ethischen Fragen ergeben sich aus der Nutzung von Luftbildaufnahmen für künstlerische Zwecke? 🤔
Lieber Leser, in Anbetracht der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung um die Verwendung von Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen auf Bergehalden ergeben sich wichtige ethische Fragen. Wie siehst du die Balance zwischen dem Schutz der Urheberrechte und dem Interesse an künstlerischer Freiheit? Welche Bedeutung misst du der Panoramafreiheit in solchen Fällen bei? Teile deine Gedanken und Meinungen dazu in den Kommentaren! 🌟📝🎨