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Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung

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Die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Barrierereduzierung in Wohnanlagen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil über die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung entschieden. In dem Rechtsstreit ging es um die Errichtung eines Personenaufzugs in einem denkmalgeschützten Wohnhaus aus dem Jugendstil.

Sachverhalt und Prozessverlauf

In dem vorliegenden Fall beantragten die Kläger, Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Errichtung eines Außenaufzugs am Treppenhaus des Hinterhauses, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern. Dieser Antrag wurde in einer Eigentümerversammlung abgelehnt, was schließlich zu einer Beschlussersetzungsklage führte. Zunächst wurde die Klage vom Amtsgericht abgewiesen, jedoch entschied das Landgericht anders und ordnete den Bau des Personenaufzugs an. Daraufhin legte die Beklagte Revision ein, was den Fall vor den Bundesgerichtshof brachte.

Begründung der Entscheidung

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Zulässigkeit der baulichen Veränderung zur Barrierereduzierung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz. Demnach können Wohnungseigentümer solche Maßnahmen beschließen, selbst wenn sie mit Kosten verbunden sind. Besonders betont wurde die Angemessenheit der Veränderung, da sie Menschen mit Behinderungen den Zugang erleichtert, ohne die grundlegende Struktur der Wohnanlage zu verändern.

Keine unbillige Benachteiligung

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass keine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers vorliegt. Die Entscheidung basierte auf einer Abwägung der Interessen aller Eigentümer und der Förderung der Barrierefreiheit. Es wurden keine außergewöhnlichen Umstände festgestellt, die eine Ausnahme von der Regel rechtfertigen würden, was die Entscheidung weiter stützte.

Fazit und Ausblick

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Barrierereduzierung in Wohnanlagen sendet ein wichtiges Signal für die Förderung der Barrierefreiheit. Sie unterstreicht die Bedeutung von baulichen Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang erleichtern, und zeigt, dass solche Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen angemessen sind. Diese wegweisende Entscheidung könnte zukünftig weitere Diskussionen über die Barrierefreiheit in Wohnanlagen anregen und den Weg für ähnliche Fälle ebnen.

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